Dies dient vor allem der Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Gesundheitsstörungen und garantiert eine kontinuierliche Betreuung, speziell wenn Sie verschiedene Ärzte konsultieren, ist jeder dadurch gut informiert.
Für die erforderlichen Kranken(Behandlungs)scheine ist generell keine Krankenscheingebühr zu entrichten! Die Untersuchungen werden von allen Allgemeinmedizinern und Fachärzten durchgeführt.
Welche Untersuchungen beinhaltet das Programm für Kinder?
- 1 Untersuchung inkl. Hüftultraschall in der ersten Lebenswoche
- 1 Untersuchung inkl. orthopädischer Untersuchung zwischen der 4. und 7. Lebenswoche
- 1 Hüftultraschall zwischen der 6. und 8. Lebenswoche
- 1 Untersuchung zwischen 3. und 5. Monat
- 1 Untersuchung inkl. einer HNO-Untersuchung zwischen dem 7. und 9. Monat
- 1 Untersuchung inkl. Augenuntersuchung zwischen dem 10. und 14. Monat
- 1 Untersuchung inkl. Augenuntersuchung zwischen dem 22. und 26. Monat
- 1 Untersuchung zwischen 34. und 38. Monat
- 1 Untersuchung zwischen 46. und 50. Monat
- 1 Untersuchung zwischen 58. und 62. Monat
Zusammen mit den vorgesehenen Schwangerschaftsuntersuchungen bildet die Durchführung der Kinderuntersuchungen bis zum 14. Lebensmonat eine Voraussetzung für die Weitergewährung des vollen Kinderbetreuungsgeldes nach dem 21. Lebensmonat.
Die Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes beschreiben das minimale Standardprogramm, der/die Arzt/Ärztin Ihres Vertrauens wird Ihnen im Laufe der Schwangerschaft vorschlagen, welche Untersuchungen für Sie die optimale Vorsorge darstellen.
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